Der Verband Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT)

Die BAG ÖRT ist aus der kommunal-staatlichen Trägergruppe der Jugendsozialarbeit, die 1949 gegründet wurde, entstanden. Seit der Gründung und nach ihrer erneuten Aktivierung 1996 sind in ihr bundesweit rund 80 freie gemeinnützige Träger der Jugendsozialarbeit zusammengeschlossen, die keiner politischen oder konfessionellen Bindung bzw. Leitlinie unterliegen und keinem anderen Dachverband angehören. Seit 1997 trägt sie den Namen „Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit e. V." (BAG ÖRT) und ist als bundeszentrale Trägergruppe der Jugendsozialarbeit anerkannt. Die BAG ÖRT ist eigenständiges und aktives Mitglied des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit. Flyer der BAG ÖRT

Ziele

In ihrer generellen Zielsetzung orientiert sich die BAG ÖRT am § 13 KJHG "Jugendsozialarbeit". Sie sieht ihre Aufgabe in der Unterstützung der angeschlossenen Träger bei der sozialen und beruflichen Integration sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen. Dazu gehört auch auf Bundesebene die Weiterentwicklung des Aufgabenfeldes Jugendsozialarbeit in fachlicher und organisatorischer Hinsicht. Dabei beachtet und fördert die BAG ÖRT in besonderem Maße die Einbindung der Träger in örtlich-regionale, kommunale und wirtschaftliche Netzwerke.

Die BAG ÖRT erfüllt ihre Aufgaben insbesondere durch:

  • Anregung und Moderation des Erfahrungs- und Informationsaustausches unter ihren Trägern und den Transfer von Praxiswissen und guten Projektansätzen,
  • die Durchführung von fachpolitischen Weiter- und Fortbildungsangeboten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Träger,
  • die Umsetzung von Gender Mainstreaming innerhalb der Verbandstrukturen,
  • die Weiterentwicklung bestehender und Schaffung neuer Angebote der Jugendsozialarbeit,
  • die Erschließung weiterer Aufgabengebiete für die angeschlossenen Träger,
  • die Initiierung, Begleitung und Unterstützung von Modellvorhaben sowie
  • die Entwicklung und Realisierung von verbindlichen und realitätsbezogenen Qualitätsstandards in allen Feldern der Jugendsozialarbeit.

Strukturen

Die BAG ÖRT ist ein Zusammenschluss von freien gemeinnützigen Trägern der Jugendsozialarbeit im Rahmen der Jugendhilfe auf der Basis des KJHG. Ihre Mitglieder sind örtlich-regional eingebundene Einzelträger der Jugendsozialarbeit aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Bayern und Thüringen.

Organe der BAG ÖRT sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Bundesvorstand

Die Zusammensetzung der Organe und deren Aufgaben sind in der Satzung der BAG ÖRT und in einer generellen Geschäftsordnung geregelt. Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit und zur Koordinierung aller Aufgaben führt die BAG ÖRT eine Geschäftsstelle in Berlin. Ausführliche Informationen über die BAG ÖRT, ihrer Grundsätze, Ziele, Aufgaben und Strukturen können Sie hier herunter laden. Zum Lesen der Dateien benötigen Sie das Programm Acrobat Reader. Selbstverständnis Satzung